Öffnungszeiten
Mo. – Do.:
08:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 17:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Gern können Sie unsere kostenlosen Mandantenparkplätze direkt am Kanzleigebäude nutzen.
Hinweise zu Covid 19
1. Soweit Sie vor kurzem, d.h. grundsätzlich innerhalb der letzten 14 Tage,
- mit dem Coronavirus infiziert oder daran erkrankt sind,
- Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet
wurden,
- ein Risikogebiet bereist haben (s. hierzu die Information des Robert-Koch-Instituts,
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html),
- typische Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen haben
bzw. gehabt haben,
möchten wir Sie bitten, auf eine persönliche Wahrnehmung eines Termins in der Geschäftsstelle zu verzichten. Rechtlich existieren verschiedene Lösungen, um eine unaufschiebbare Beurkundung dennoch zu ermöglichen. Denkbar ist etwa die Vertretung durch eine andere Person aufgrund einer Vollmacht oder vollmachtlos, vorbehaltlich Ihrer nachträglichen Bestätigung/Genehmigung. Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen zur Klärung der angemessenen Verfahrensweise jederzeit gern zur Verfügung. Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, vermeiden Sie bitte ein unnötiges Risiko!
Sofern die Beurkundung von höchstpersönlichen Erklärungen erfolgen soll, bei denen eine Stellvertretung rechtlich nicht zulässig ist (z. B. Testamente, General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen etc.), werden wir in jedem Einzelfall mit Ihnen Rücksprache nehmen und sorgfältig prüfen, ob, wie und an welchem Ort eine Beurkundung unter Wahrung geeigneter Schutzmaßnahmen mit einem verminderten Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann.
2. Bei der Wahrnehmung von Terminen möchten wir Sie bitten, auf die Begleitung durch Personen zu verzichten, die nicht auch an der Beurkundung selbst beteiligt sind (z.B. Verwandte, Freunde, Kinder etc.).
3. In bestimmten Fällen oder für bestimmte Angelegenheiten bieten wir Ihnen an, die Amtstätigkeit im Freien vor der Geschäftsstelle vorzunehmen.
4. Um das Risiko einer Ansteckung für Sie und uns so gering wie möglich zu halten, bitten wir Sie, behördliche Vorgaben und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Abstands-, Trennungs- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten. Eine Mund-Nasenbedeckung muss in den Kanzleiräumen jedoch nicht getragen werden. Die Händedesinfektion vor dem Betreten der Kanzleiräume ist jedoch zwingend durchzuführen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.